Privatversicherte & Beihilfe
Als Privatpraxis rechnen wir direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle ab. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
- –Abrechnung nach GOÄ – transparent und nachvollziehbar
- –Direkte Rechnungsstellung an Sie oder Ihre Versicherung
- –Beihilfefähige Leistungen werden entsprechend gekennzeichnet
- –Vorab-Kostenauskunft auf Wunsch möglich